Öffentliches Recht
Unsere Kanzlei übernimmt die Unterstützung von Rechtsfällen vor Verwaltungsgerichten jeder Instanz zur Lösung von Streitigkeiten zwischen dem Staat und dem Bürger durch Klagen, Widersprüche und Anfechtungen. Wir bieten volle rechtliche Unterstützung, von der außergerichtlichen Konfliktslösung (Antrag auf Rechtsmittel, Εinsprüche, formelle Beschwerden, gerichtliche Rechtsbehelfen, spezielle Verwaltungswidersprüche) bis der Erteilung von unwiderruflichen Gerichtsentscheiden, z.B. in den folgenden Bereichen:
–Steuerunterschiede jeder Art, Anträge vor der EDEFD (Kommission für die verwaltliche Lösung von Steuerunterschiede), einstweilige Maßnahmen für die Erteilung eines Antrags auf Aussetzung, Erledigung und Vorbereitung auf das ganze Verfahren der Unterhaltung vor der Kommission der Vergleichslösung der steuerrechtlichen Auseinandersetzungen und Anzweiflungen, Übernahmen von geprüften und nicht geprüften Einkommenssteuerfälle.
– Verfassung von Einsprüchen, Klagen und Widersprüchen bezüglich Fälle der Sozialversicherung auf individueller und kollektiver Ebene, Rechtsberatungen bezüglich Rentenfälle, gerichtlicher Ansprüche auf Rentenzulagen, Lösung von Konflikten, die sich aus der Funktionsweise der Krankenversicherungszweige von öffentlichen privilegierten Trägern ergeben. – Verwaltungsrechtliche Verträge, Erledigungialitätsachen. , Verträge mit öffentlichen ausländischen Trägern – ngs individueller und ten: öffentliche Bauaufträge und Dienstleistungskonzessionen, Rechtsgeschäfte mit kommunalen Selbstverwaltungen, die Vermietung oder Kauf/Verkauf von Immobilien betreffen, Streitigkeiten, die sich aus einer öffentlichen Auftragserteilung ergeben, Verträge mit öffentlichen ausländischen Trägern – Erledigung von Exterritorialitätsachen.
– Schadenersatzklagen gegen Organisationen der kommunalen Selbstverwaltung und juristische Personen des öffentlichen Rechts von unerlaubter Handlung oder vertraglicher Haftung. Schadenersatz wegen Anfechtung des Rechts der Gleichbehandlung.
– Anfechtungsverfahren vor dem Staatsrat. Verfassungsrechte und Anfechtung der verfassungswidrigen Verwaltungsakten.
– Staatsbeamtenrecht, Lösung von Konflikten bezüglich des Personalstatuts von Staatsbeamten, zivilrechtliche, strafrechtliche, disziplinarische Haftung von Staatsbeamten, gerichtlicher Rechtschutz.
– Enteignungen, Akten für die Anerkennung des Berechtigten, Rechtsfälle des Sachenrechts, wo der Öffentliche Sektor verwickelt ist (Ersitzungen zuungunsten des Staats, gerichtliche Verteilung mit dem Staat als Miteigentümer), Enteignungen, Rechtsfälle des Sachenrechts, Regelungen nach der Aufnahme einer Region in den Bebauungsplan, Regionen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplans, Siedlungen, die vor 1923 existierten, Abgaben an Erde und Geld und spezielle Siedlungsgruppen.