Die Schlichtung betrifft die Verhandlung, wobei eine dritte Person hilft, der Schlichter, zwischen zwei oder mehreren Personen, und darauf zielt, eine gemeinsame außergerichtliche Lösung zu finden und das zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Parteien werden nämlich mit... [Mehr]
Damit ein Rechtsfall der Schlichtung unterliegt werden kann, soll er dem Privatrecht gehören, und der Gegenstand der Streitigkeit soll die Parteien betreffen (Artikel 2 G.3898/2010).
Rechtsfälle, die schlechthin diesem Verfahren unterliegt werden können, gehören dem Medizinrecht, wobei Patienten ... [Mehr]