Arbeitsbeziehungen
Arbeit ist seit Jahrhunderten ein bseondes Gegenstand des Handels, das die weiteren Bevölkerungsschichten wesentlich beeinflusst. Unsere Kanzlei behandelt mit Erfahrung und tiefer Sensibilität, beobachtet die ständig umwandlenden rechtlichen Entwicklungen, und übernimmt folgendes:
– Vorverträge und Arbeitsverträge und Verträge für selbstständige Dienstleistungen, obligatorische Arbeitsverträge, Wettbewerb-Arbeitsverträge, Probe-Arbeitsverträge, Beitritt zu einem Arbeitsvertrag, spezielle Arbeitsverträge mit behinderten Personen, Vertragskündigungen.
– Informationen über Lohn-, Urlaubs-, Zulagen-, Entlassungsthemen, gleichzeitige Berufstätigkeit, Themen der Gleichbehandlung.
– Αlle Klagen des Arbeitsrechts, Ersatzansprüche, Αrbeitsunfälle.
– Sammelklagen und individuelle Klagen gegen juristische Personen des privatlichen und öffentlichen Rechts für die Inanspruchnahme der Arbeitsrechte.
– Schutz des Rechts auf Koalitionsfreiheit und des Rechts auf gewerkschaftliche Betätigung, Informationen über das Streikrecht, Gründung/Auflösung von Gewerkschaftsorganisationen, Inanspruchnahme von Rechten, die sich aus Tarifabkommen ergeben.
– Recht der Sozialen Sicherheit, Klagen gegen den Arbeitgeber für Nichtversicherung bei IKA, Anwesenheit vor der Arbeitsaufsicht, Rechte auf Pauschalgeldleistungen.
– Spezielle Fälle bezüglich der Rente, Feststellung und Rentenanpassung, Fälle der Unterbrechung der gleichzeitigen Berufstätigkeit des Rentners, Inanspruchnahme von Zulagen während der Versetzung in den Ruhestand.