Zivilrecht
Wir übernehmen und bieten Gerichtslösungen, immer nach Versuch einer außergerichtlichen Lösung, für alle Fälle des Zivilrechts zwischen Privatmännern oder Privatmännern und dem Staat, die folgendes betreffen:
-Erbrechte, Spezialisierung und Erfahrung in sehr spezifische Themen der Erbfolge.
-Rechtsfälle des Familienrechts, Regelung der Beziehungen zwischen Ehepartnern, Unterhaltsklagen, Adoptionen.
-Mietstreitigkeiten, Lohnzahlungsbefehle, Klagen für Mietverminderung, Rechtsberatung über das Gesetz über berufliche Pachten.
-Schadenersatz von Autounfällen, Klagen gegen Versicherungsgesellschaften und Hilfskapitel.
-Schadenersatzklagen von unerlaubter Handlung und vertraglicher Haftung.
-Verfassung von Verträgen, die Beziehungen des Privatrechts regeln.
-Regelung von Mehrfamilienhausthemen und Streitigkeiten zwischen Miteigentümern. Nachbarrecht.
-Zwangsvollstreckung für das Einziehen von Schulden, Pfändungen, Vormerkung von Hypotheken, Durchführung von Versteigerungen.
-Gründung von Verbänden, städtischen gemeinnützigen Organisationen. Volle rechtliche Unterstützung bezüglich der Änderung deren Satzungen. Verwaltung von Institutionen und Informierung über die Sondergesetzgebung, die die verschiedenen Kategorien steuert.
-Sachenrecht, Herausgabeklagen, Verteilungsklagen, spezialisierte Themen von Ersitzungen, Anträge und Klagen des Grundbuches, Übertragungen, Erledigung von allen notariellen Akten, die dingliche Rechte betreffen.